Auszüge aus dem Internationalen Rahmenkonzept PISA


Das Original finden Sie unter: http://www.mpib-berlin.mpg.de/PISA/

interessante Beispielaufgaben unter:
                                           
http://www.mpib-berlin.mpg.de/PISA/pdfs/beispielaufgaben.pdf 


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OECD/PISA definiert naturwissenschaftliche Grundbildung wie folgt:

„Naturwissenschaftliche Grundbildung ist die Fähigkeit, naturwissenschaftliches Wissen anzuwenden, naturwissenschaftliche Fragen zu erkennen und aus Belegen Schlussfolgerungen zu ziehen, um Entscheidungen zu verstehen und zu treffen, die die natürliche Welt und die durch menschliches Handeln an ihr vorgenommenen Veränderungen betreffen.“

Nach dieser Definition bedeutet naturwissenschaftliches Wissen weit mehr als bloßes Faktenwissen und die Kenntnis von Bezeichnungen und Begriffen. Es umfasst ein Verständnis von grundlegenden naturwissenschaftlichen Konzepten, von den Grenzen des naturwissenschaftlichen Wissens und von den Besonderheiten der Naturwissenschaften als ein von Menschen betriebenes Unterfangen. Das Erkennen naturwissenschaftlicher Fragen bezieht sich auf Fragestellungen, die sich mit naturwissenschaftlichen Untersuchungen beantworten lassen und die ein Wissen über die Naturwissenschaften und die naturwissenschaftlichen Aspekte bestimmter Themen voraussetzen.

Aus Belegen Schlussfolgerungen zu ziehen verlangt, dass die zur Auswahl und Beurteilung von Informationen und Daten notwendigen Prozesse gewusst und angewendet werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die vorhandenen Informationen häufig nicht ausreichen, um endgültige Schlussfolgerungen zu ziehen, und dass in solchen Fällen vorsichtig und bewusst Vermutungen anhand der verfügbaren Informationen angestellt werden müssen.

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Naturwissenschaftliche Prozesse

Prozesse sind mentale (und manchmal physische) Handlungen, die beim Konzipieren, Erheben, Interpretieren und Anwenden von Belegen oder Daten ausgeführt werden, um Wissen oder Verständnis aufzubauen. Prozesse müssen in Bezug auf einen bestimmten Inhalt angewendet werden; es gibt keine inhaltsfreien Prozesse. Folgende Prozesse werden unterschieden:

Naturwissenschaftliche Fragestellungen erkennen. Zum Erkennen naturwissenschaftlicher Fragestellungen gehört unter anderem: die Frage oder Idee zu erkennen, die in einer bestimmten Untersuchung geprüft wurde (oder hätte geprüft werden können); zu unterscheiden, welche Fragen durch naturwissenschaftliche Untersuchungen beantwortet werden können und welche nicht; oder eine Frage zu stellen, die in einer bestimmten Situation naturwissenschaftlich untersucht werden könnte.
Naturwissenschaftliche Nachweise identifizieren. Zum Identifizieren von Nachweisen,
die für eine naturwissenschaftliche Untersuchung erforderlich sind, gehört es, die Informationen zu bestimmen, die für die gültige Überprüfung einer bestimmten Idee benötigt werden. Dabei kann es zum Beispiel erforderlich sein, zu bestimmen oder zu erkennen, was verglichen werden muss, welche Variablen verändert oder kontrolliert werden müssen, welche zusätzlichen Informationen benötigt werden und was getan werden muss, um relevante Daten zu erheben.
Schlussfolgerungen ziehen oder bewerten. Zum Ziehen von Schlussfolgerungen bzw. zur kritischen Bewertung solcher Schlussfolgerungen gehört unter anderem, auf der Basis naturwissenschaftlicher Belege oder Daten eine Schlussfolgerung zu formulieren bzw. aus alternativen Schlussfolgerungen diejenige auszuwählen, die zu diesen Daten passt; Gründe anzugeben, die unter Berücksichtigung der vorliegenden Daten für oder gegen eine bestimmte Schlussfolgerung sprechen; oder die Annahmen zu identifizieren, die dieser Schlussfolgerung zugrunde liegen.
Gültige Schlussfolgerungen kommunizieren. Zur Mitteilung von validen, auf vorhandene
Belege und Daten gestützten Schlussfolgerungen an eine bestimmte Zielgruppe gehört unter anderem, auf Basis der Situation und der vorliegenden Daten oder auf Basis von zusätzlichen relevanten Informationen eine Argumentation zu entwickeln, die für das betreffende Publikum angemessen und klar formuliert ist.
Verständnis naturwissenschaftlicher Konzepte zeigen. Zum Nachweis des Verständnisses
naturwissenschaftlicher Konzepte durch ihre situationsangemessene Anwendung gehört unter anderem, naturwissenschaftliche Ideen und/oder Informationen, die nicht vorgegeben wurden, heranzuziehen, um Zusammenhänge und mögliche Ursachen bestimmter Veränderungen zu erklären, um Vorhersagen über die Wirkung bestimmter Veränderungen zu treffen oder um Faktoren zu bestimmen, die ein bestimmtes Ergebnis beeinflussen.
Naturwissenschaftliches Wissen wird bei allen fünf Prozessen benötigt. Bei den ersten vier sollen diese Kenntnisse jedoch nicht die entscheidende Voraussetzung darstellen, da hier die mentalen Prozesse untersucht werden sollen, die bei der Erhebung, Beurteilung und Kommunikation von gültigen naturwissenschaftlichen Belegen ausschlaggebend sind. Bei dem fünften Prozess dagegen wird das Verständnis naturwissenschaftlicher Konzepte an sich gemessen und stellt insofern die eigentliche „Hürde“ dar.

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Auszüge aus „Erfassung fächerübergreifender Problemlösekompetenzen in PISA“

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2. Zum Konzept des Problemlösens

Problemlösen ist zielorientiertes Denken und Handeln in Situationen, für deren Bewältigung keine Routinen verfügbar sind. Der Problemlöser hat ein mehr oder weniger gut definiertes
Ziel, weiß aber nicht unmittelbar, wie es zu erreichen ist. Die Inkongruenz von Zielen und verfügbaren Mitteln ist konstitutiv für ein Problem. Das Verstehen der Problemsituation und deren schrittweise Veränderung, gestützt auf planendes und schlussfolgerndes Denken, sind konstitutiv für den Prozess des Problemlösens.

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